Das Landgericht München II beschäftigte sich mit der Frage, ob Jens Lehmann tatsächlich einen Dachbalken angesägt hat – und ist nun zu einer Entscheidung gekommen: Der Ex-Nationaltorwart ist zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt worden.
Im Verfahren wegen eines ungewöhnlichen Vorfalls mit einer Motorsäge am Starnberger See hat der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann seinen Schuldspruch akzeptiert. Er einigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, das Urteil wegen Sachbeschädigung und Betrug anzuerkennen. Das Landgericht München II hat Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt.
Lehmann hatte in der Garage seines Nachbarn einen Dachbalken mit einer Motorsäge angeschnitten. Zudem wurde ihm vorgeworfen, in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Gebühren nicht bezahlt und somit die Zeche geprellt zu haben. Ein Verfahren wegen der Beleidigung von Polizeibeamten wurde vom Gericht eingestellt.
Am 22. Dezember des Vorjahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen à 2.000 Euro, also insgesamt 420.000 Euro, verurteilt worden. Sowohl Lehmann als auch die Staatsanwaltschaft, die im ersten Verfahren eine Bewährungsstrafe gefordert hatte, legten Berufung ein. Im zweiten Prozess wurde das Urteil für den Ex-Fußballstar jedoch milder.
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