Das neue EU-Gesetz zum Künstlichen Intelligenz (KI) verbietet nicht nur KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken, sondern verpflichtet Unternehmen auch dazu, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse in KI verfügen, um Systeme sicher und verantwortungsvoll einzusetzen.
ist am 2. Februar 2025 in Kraft getreten. Ab sofort sind nicht nur KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken verboten – auch müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. So steht es im Gesetzestext. Denn der Artikel 4 des AI Act verpflichtet Unternehmen , "nach besten Kräften sicherzustellen", dass ihr Personal über ein "ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" verfügt.
Ganz ausdrücklich betrifft die Regelung auch nicht nur "Hochrisiko-KI", wie sie etwa im medizinischen oder Personal-Bereich definiert ist. Das heißt, auch die Nutzung von Chatbots wie ChatGPT fällt darunter.
"Der AI Act ist ein 'Rohbau', bei dem noch sehr viele Details fehlen", erklärt die Rechtsanwältin Kerstin Bäcker. Sie führt aus: "Das ist meiner Einschätzung dem Zeitdruck, aber vor allem auch der Komplexität und der Dynamik der Materie geschuldet – man wollte sich daher in dem Gesetz selbst bewusst nicht zu stark festlegen." Sie fordert nun, dass das neu formierte "AI Office" der Europäischen Kommission Klarheit schafft.
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