Urteil vom Verfassungsgericht: Kinderehen-Gesetz muss nachgebessert werden
Das pauschale Verbot von Kinderehen muss auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert werden. Im Ausland geschlossene Ehen mit Unter-16-Jährigen dürften zwar ohne Prüfung des Einzelfalls für nichtig erklärt werden, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter mit. Derzeit fehle aber eine Möglichkeit, die Ehe auch nach deutschem Recht wirksam weiterführen zu können, sobald beide volljährig sind.
Die beanstandete Vorschrift sieht vor, dass eine ausländische Ehe automatisch unwirksam ist, wenn einer der Partner noch keine 16 Jahre alt war. Sie war Teil des "Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen", das die schwarz-rote Bundesregierung 2017 vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen auf den Weg gebracht hatte. Zu der Zeit waren vermehrt sehr junge Verheiratete nach Deutschland gekommen.
Der Bundesgerichtshof hätte die neue Vorschrift 2018 im Fall eines syrischen Paares anwenden müssen, hielt sie aber für verfassungsrechtlich problematisch. In einer solchen Situation sind Gerichte verpflichtet, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Nun liegt der 80-seitige Beschluss vor.Anders als die BGH-Kollegen haben die Verfassungsrichter keine grundsätzlichen Bedenken wegen der pauschalen Nichtigerklärung der Ehen.
In dem BGH-Fall ging es um ein Mädchen, das 2015 in Syrien mit 14 Jahren vor einem Scharia-Gericht einen sieben Jahre älteren Mann geheiratet hatte. Wenig später flüchteten beide nach Deutschland. Hier wurde die Jugendliche von ihrem Mann getrennt und in einer Einrichtung für weibliche minderjährige Flüchtlinge untergebracht. Zum Vormund wurde das Jugendamt bestellt.
Das Karlsruher Verfahren zu den Kinderehen hatte einst für Diskussionen gesorgt, weil Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth 2017 noch Fraktionsvize der Union im Bundestag war. Harbarth, der Vorsitzender des zuständigen Ersten Senats ist, hatte selbst angegeben, "intensiv in die Vorbereitung und Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen eingebunden" gewesen zu sein.
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