Das Landgericht München I hat eine aus seiner Sicht unfaire Klausel in den Betreuungsverträgen für zwei Kinder gekippt. Mit dem Urt ...
Das Landgericht München I hat eine aus seiner Sicht unfaire Klausel in den Betreuungsverträgen für zwei Kinder gekippt. Mit dem Urteil gab es den Eltern recht, die gegen die Betreiber eines privaten Kindergartens geklagt hatten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. In den Verträgen hatte das Unternehmen das Recht zur Kündigung vor Start der Vertragslaufzeit demnach einseitig für die Eltern ausgeschlossen. Das sah das Gericht als verbotene Benachteiligung.
Im konkreten Fall hatten die Eltern bereits im November 2020 einen Vertrag über die Betreuung ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen - also mit mehr als einem Jahr Vorlauf. Im März 2021 - immer noch ein Dreivierteljahr vor Beginn der Betreuung - kündigten die Eltern die Betreuungsverträge aus familiären Gründen. Die Betreiber des Kindergartens pochten aber auf den Kündigungsausschluss vor Start.
Dagegen klagten die Eltern und bekamen nun recht. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es die Eltern unangemessen benachteilige, wenn nur ihnen die Kündigung vor Beginn der Vertragslaufzeit untersagt werde. Außerdem hätten die Eltern der Regelung zufolge auch dann zahlen müssen, wenn die Betreuungsplätze an andere Kinder vergeben worden wären, wodurch der Kindergarten über vier Monate doppelt bezahlt worden wäre.
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