Eine Person aus Bielefeld, die sich weder als Mann noch als Frau fühlt, verklagt hunderte Firmen wegen des Fehlens des Zusatzs „divers” in ihren Stellenanzeigen. Die intersexuelle Person fühlt sich durch diese Formulierung diskriminiert und hat bereits mehrere hunderttausend Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen. Der Fall wirft Fragen nach der Interpretation des Gleichstellungsgesetzes und den rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Fällen von vermeintlicher Diskriminierung.
Die Geschichte klingt zu absurd, um wahr zu sein. Eine Person aus Bielefeld, die sich weder als Mann noch als Frau fühlt, verklagt hunderte Firmen. Ihr Argument: In den Stellenausschreibungen, auf die sie sich beworben hat, fehlt der Zusatz „divers”. Die intersexuelle Person fühlt sich angeblich diskriminiert und soll schon mehrere hunderttausend Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen haben.
„Wir sind aus allen Wolken gefallen, als wir auf einmal die Klage bei uns in der Post hatten”, sagt Alina Dünnebacke von der Firma Siebdruck Jäger. Die Druckerei muss sich vor Gericht verantworten – weil sie eine Stellenanzeige nicht ganz korrekt formuliert hatte. Die klagende Person bezeichnet sich als intersexuell und sieht sich weder als Mann noch als Frau. Da die Ausschreibung der Stelle nur Männer und Frauen ansprach, fühlte sie sich diskriminiert. Nicht zum ersten, nicht zum zweiten und auch nicht zum fünften Mal: Die Person hat schon in rund 240 Fällen geklagt und insgesamt einen sechsstelligen Euro-Betrag kassiert – und das zusätzlich zu ihrem Bürgergeld. Laut Gleichstellungsgesetz müssen Stellenausschreibungen nicht nur mit den Zusätzen „weiblich” und „männlich” versehen sein, sondern auch mit „divers”. Aber geht es hier wirklich um Diskriminierung, oder hat die intersexuelle Person ein Schlupfloch gefunden, um Geld zu kassieren? „Ich mache das nicht, um damit Geld zu verdienen, das ist kein Geschäftsmodell”, beteuert sie. „Ich werde beim Bewerbungsauswahlprozess benachteiligt. Das klage ich hier ein, das ist mein Recht.” Doch für den Rechtsanwalt der Druckerei, Wolfgang Zwiehoff, sieht alles nach einer Masche aus. Bei der Vielzahl an Klagen müsse man schon „einen richtigen Geschäftsbetrieb haben, um so etwas durchzusetzen”. Hier liegt nicht nur Liebe in der Luft, da die intersexuelle Person seit zwölf Jahren arbeitslos ist und Bürgergeld bezieht, gibt der Sache nach Sicht der Anwälte einen zusätzlichen Beigeschmack. Das eingeklagte Geld kann sie nämlich behalten. „Sofern die Unternehmen zu Schadensersatz verurteilt werden, ist das kein Einkommen”, erläutert Martin Schnell, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. „Das ist nicht anzurechnen und insofern ist diese Masche, dieses Geschäftsmodell gar nicht schlecht. Ich lebe auf Staatskosten und weil das ein bisschen wenig ist, habe ich dieses Geschäftsmodell entwickelt.” Um einen teuren Prozess zu vermeiden, einigt sich die Druckerei auf einen Vergleich – und muss der intersexuellen Person 700 Euro zahlen
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