Für den Kohleausstieg im Rheinischen Revier wurde für RWE bereits eine Entschädigung beschlossen. Nun gibt es eine Grundsatzentscheidung auch für den Osten. Das Signal: Planungssicherheit.
Für den Kohleausstieg im Rheinischen Revier wurde für RWE bereits eine Entschädigung beschlossen. Nun gibt es eine Grundsatzentscheidung auch für den Osten. Das Signal: Planungssicherheit.Wasserdampf steigt aus den Kühltürmen des Braunkohlekraftwerks Jänschwalde der Lausitz Energie Bergbau AG auf.
Nun gab es eine Grundsatzentscheidung der EU-Kommission. Diese habe in einer „vorläufigen“ beihilferechtlichen Bewertung die Entschädigungsregelung für den Braunkohleausstieg der Leag im Grundsatz bestätigt, hieß es.Konkret geht es um 1,2 Milliarden Euro an „Fixkosten“ für Tagebaufolgenkosten - also vor allem Rekultivierungskosten - sowie Sozialkosten wie Sozialvereinbarungen.
In einem Papier des Ministeriums wurde mit Blick auf die ostdeutschen Kohlereviere betont, der gesetzlich vereinbarte Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 habe Bestand. „Die Bundesregierung wird keine politischen Bemühungen unternehmen, um diese gesetzliche Frist zu verändern.“
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