Für den Kohleausstieg im Rheinischen Revier wurde für RWE bereits eine Entschädigung beschlossen. Nun gibt es eine Grundsatzentscheidung auch für den Osten. ...
Für den Kohleausstieg im Rheinischen Revier wurde für RWE bereits eine Entschädigung beschlossen. Nun gibt es eine Grundsatzentscheidung auch für den Osten. Das Signal: Planungssicherheit.Wasserdampf steigt aus dem Braunkohlekraftwerk Jänschwalde der Lausitz Energie Bergbau AG auf: Leag-Chef Thorsten Kramer sagt, die Entschädigung sei ein essenzieller Baustein für die weitere erfolgreiche Transformation des Unternehmens zu einem „grünen Powerhouse“.
Nun gab es eine Grundsatzentscheidung der EU-Kommission. Diese habe in einer „vorläufigen“ beihilferechtlichen Bewertung die Entschädigungsregelung für den Braunkohleausstieg der Leag im Grundsatz bestätigt, hieß es.Konkret geht es um 1,2 Milliarden Euro an „Fixkosten“ für Tagebaufolgenkosten - also vor allem Rekultivierungskosten - sowie Sozialkosten wie Sozialvereinbarungen.
Habeck hatte Anfang 2023 gesagt, ein auf 2030 vorgezogener Ausstieg auch im Osten müsse im Konsens vereinbart werden. „Das wird nicht par ordre du mufti entschieden werden, sondern es muss in einer breiten Allianz als guter Plan empfunden werden.“ Zugleich hieß es: Ein möglicher marktgetriebener Ausstieg vor 2038, ebenso wie Maßnahmen der Länder und Reviere, blieben davon unberührt. Hintergrund ist eine Reform des europäischen Emissionshandels, der die klimaschädliche Kohleverstromung zunehmend unrentabler machen soll.
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