Kölner Silvesternacht: Polizeipräsidenten in Ruhestand versetzt: verfassungswidrig

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Karlsruhe/Köln (lnw) - Das Land Nordrhein-Westfalen darf Polizeipräsidenten nicht jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Der entsprechende

Nach der"Kölner Silvesternacht" 2015/16 hatte die Landesregierung den damaligen Polizeipräsidenten in den Ruhestand versetzt. Doch die zugrunde liegende Regelung ist verfassungswidrig.versetzen. Der entsprechende Paragraf des Beamtengesetzes NRW verstoße gegen das Grundgesetz und sei daher nichtig, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Dieses bestätigte die Einschätzung des OVG, wonach Polizeipräsidenten nicht als politische Beamte anzusehen seien - diese können ungeachtet ihres Status als Beamte auf Lebenszeit jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.

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