Videoüberwachung im öffentlichen Raum: Wie dürfen Bilder von der Polizei verwertet werden?
Bayerns CSU-Innenminister Joachim Herrmann will eine Live-Gesichtserkennung mittels künstlicher Intelligenz im öffentlichen Raum – sie soll Gesichter automatisch zuordnen. Das ist grundsätzlich EU-rechtlich zwar nicht erlaubt, es gibt aber Ausnahmen: Zur Aufklärung und zur Verhinderung schwerer Straftaten und auf richterliche Anordnung können solche Bilder live gescannt und mit Fahndungsfotos abgeglichen werden.
Flächendeckende Videoüberwachung und der Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnt die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag ab. Nun will Faeser eine abgespeckte Version: die automatisierte Gesichtserkennung.Dabei können Fahnder zum Abgleich auf Fotos im Internet zurückgreifen. Faeser betrachtet das als angemessen, aber: "Wir brauchen dafür eine Rechtsgrundlage, so ist das in einem Rechtsstaat. Das ist ein Grundrechtseingriff.
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