Kiel (lno) - Die Landesregierung will den Kommunen ab 2025 unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Immobilien ermöglichen. «Wir sind schon dabei, eine
Die Kommunen sollen bei der Grundsteuer nach Wohn- und Gewerbegebäuden differenzieren dürfen. Schwarz-Grün will dafür einen Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen übernehmen.
Die Landesregierung will den Kommunen ab 2025 unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Immobilien ermöglichen. "Wir sind schon dabei, eine entsprechende Formulierungshilfe für den Landtag zu erarbeiten, damit das parlamentarische Verfahren zügig beginnen kann", sagte Finanzministerin Monika Heinold am Dienstag. Es sei der Wunsch der Kommunen, Gestaltungsspielraum zu bekommen.
auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Schleswig-Holstein wendet das Bundesmodell an.zufolge soll das Gesamtgrundsteueraufkommen in der jeweiligen Kommune von der Reform unberührt bleiben.
Die Landesregierung will mit den Kommunen mit der Option unterschiedlicher Hebesätze Flexibilität einräumen, um den unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Regionen Rechnung zu tragen. Entscheidet sich eine Kommune für die Option, muss sie die Gründe für die Differenzierung darlegen, um das Vorgehen verfassungsrechtlich abzusichern.
Die FDP-Finanzpolitikerin Annabell Krämer warf der Ministerin vor, vor ihrer eigenen Reform zu kapitulieren. "Wir plädieren seit jeher für ein anderes Modell.
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