Die AfD in Thüringen wollte erst einige Journalisten von ihrer Wahlparty fernhalten. Als ein Gericht einen solchen Ausschluss verbietet, steuert die Partei um. Nun sollen gar keine Medienvertreter mehr eingelassen werden.
Die AfD in Thüringen wollte erst einige Journalisten von ihrer Wahlparty fernhalten. Als ein Gericht einen solchen Ausschluss verbietet, steuert die Partei um. Nun sollen gar keine Medienvertreter mehr eingelassen werden.
Die Thüringer AfD will bei ihrer Wahlparty zur Landtagswahl am morgigen Sonntag nun gar keine Journalisten zulassen. Der stellvertretende Sprecher des AfD-Landesverbands, Torben Braga, bestätigte dies am Abend auf Anfrage als Konsequenz aus einem Urteil des Landgerichts Erfurt. Zuvor hatte der MDR berichtet. Stattdessen zufolge sollen Journalisten am Sonntagabend Partei- und Fraktionsvertreter der AfD im Thüringer Landtag interviewen können, berichtete der Sender.
Zentrale Wahlpartys von Parteien am Wahltag sind traditionell wichtige Anlaufpunkte für Journalisten. Diese fangen dort die Stimmung zu den Wahlergebnissen ein, führen Interviews - häufig sind viele prominente Vertreter einer Partei vor Ort. Am Sonntag wählen die Thüringerinnen und Thüringer einen neuen Landtag. Die AfD geht mit Spitzenkandidat Björn Höcke ins Rennen. In jüngeren Umfragen steht die Partei auf Platz eins mit Werten um die 30 Prozent.
Braga hatte für die AfD erklärt, dass sich Stand Samstagvormittag rund 150 Medienvertreter für die Wahlparty anmelden wollten. Die Kapazitäten am bislang geheim gehaltenen Ort erlaubten aber nur insgesamt 200 Teilnehmer, 50 Medienvertreter hätten bereits eine Zusage erhalten.Das Landgericht hatte die mündliche Verhandlung angesetzt, weil die AfD gegen einen gleichlautenden Eil-Beschluss des Gerichts von vor einer Woche vorgegangen war.
Das Landgericht entschied in einem zweiten Fall, dass ein weiterer klagender Journalist zu der Wahlparty zugelassen werden muss. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof das Landgericht gerügt, weil es der AfD in diesem Fall eine Frist zur Stellungnahme bis zum 2. September - also nach dem Wahltag - eingeräumt hatte. Die Entscheidung muss laut Verfassungsgerichtshof aber vor der Wahlparty erfolgen - was nun geschehen war.
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