Berlin/Potsdam - Eine Berliner Verkäuferin hat nach einer Corona-Erkrankung erfolglos vor Gericht darum gekämpft, dass diese als Arbeitsunfall anerkannt
Abstandsregelungen, Masken,"Spuckschutz" an den Kassen. Schutzmaßnahmen sollten in der Corona-Pandemie Beschäftigte schützen. Nicht immer hat das geklappt. Ein Gericht prüft so einen Fall.-Erkrankung erfolglos vor Gericht darum gekämpft, dass diese als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Als Argument reiche nicht aus, dass das Risiko bei der Arbeit wegen einer größeren Anzahl an Kontakten höher gewesen sei als im Privatbereich, so die Richter. Grundsätzlich komme eine Infektion mit dem Virus aber als Unfallereignis in Betracht. Im konkreten Fall jedoch muss die nicht für die ärztliche Behandlung der Verkäuferin aufkommen und keine Entschädigung zahlen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.Geklagt hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers eine seinerzeit 58-Jährige, die im Oktober 2020 an Corona erkrankt war. Die Frau war damals als Verkäuferin in einer Berliner Filiale einer Supermarktkette tätig, füllte dort Regale auf oder saß an der Kasse.
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