Das Zentrum für politische Schönheit hat mit einer Kunstaktion auf fehlende Waffen bei der Bundeswehr aufmerksam gemacht, ein Berliner Staatsanwalt hat sie nun wegen Amtsanmaßung und Phishing angeklagt. Bürgerrechtsorganisationen sehen das kritisch.
Ob das Verfahren vor diesem Hintergrund überhaupt eine Chance hat, ist fraglich. Peer Stolle, Strafverteidiger und Vorstandsmitglied beim Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sagt, dass Amtsanmaßung voraussetze, dass durch die Handlung der Eindruck hoheitlichen Handelns hervorgerufen werde. Sie müsse für Dritte den Anschein hoheitlichen Handelns erwecken können, also geeignet sein, mit einer hoheitlichen Handlung verwechselt werden zu können.
„Wenn trotzdem auf die Homepage seitens Angehöriger der Bundeswehr reagiert wurde, zeigt das die Dringlichkeit des Problems“, so Stolle weiter. Offensichtlich würden die Maßnahmen des MAD selbst in der Bundeswehr nicht als ausreichend empfunden, um dem Problem von Rechtsextremist:innen und dem Verschwinden von Waffen und Munition zu begegnen.
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