Streit um rechtliche Grundlage für Ausschluss von Journalisten bei Demonstrationen.
ausgeschlossen worden waren, hat sich die Gewerkschaft der Polizei vor die Entscheidung der Beamten vor Ort gestellt. Landesvizechef Stephan Kelm sieht in erster Linie das neue Versammlungsfreiheitsgesetz sowie deren Verfasserinnen und Verfasser in der Verantwortung. „Es gibt zahlreiche Aspekte, die gar nicht geregelt wurden, viele ungeklärte Rechtsbegriffe und schwammige Formulierungen, die Interpretationsspielraum lassen“, so Kelm.
Die beiden Reporter hatten über den Protest berichtet, bei dem Teilnehmende mehrfach durch antisemitische und israelfeindliche Ausrufe auffielen. Sie waren dabei bedrängt und schließlich auf Bitten der Versammlungsleitung von der Polizei des Ortes verwiesen worden. Stimmen aus Grünen und Linkspartei forderten eine Aufarbeitung der polizeilichen Entscheidung, in der sie eine Behinderung der Pressefreiheit sehen.
Die Einsatzkräfte hätten ein fehlerhaftes Gesetz anwenden müssen, hält Kelm dagegen. „Politiker, die jetzt den Finger heben, sollten in erster Linie dafür sorgen, dass ihre Gesetze klar geregelt und lückenlos sind, damit Antisemiten und andere Demokratiefeinde das nicht ausnutzen.“ Laut Paragraf sieben des VersFG kann die Versammlungsleitung um den Ausschluss von Teilnehmenden und Dritten bitten.
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