Berlin - Wer seine Wohnung vermietet, kann Mietern nicht einfach nach Belieben wieder kündigen. Das gilt auch, wenn man die Wohnung selber nutzen will. Denn Eigenbedarf muss gut begründet werden.
- Wer seine Wohnung vermietet, kann Mietern nicht einfach nach Belieben wieder kündigen. Das gilt auch, wenn man die Wohnung selber nutzen will. Denn Eigenbedarf muss gut begründet werden.
In dem verhandelten Fall hatte der Eigentümer einer Wohnung seiner 80-jährigen Mieterin im September 2019 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Seine Begründung: Er wolle ab dem Wintersemester 2020 in Berlin ein zeitlich unbegrenztes Seniorenstudium beginnen.Belegen wolle er Kurse an der Freien Universität Berlin in den Fachrichtungen Kunst, Musik, Stadtökologie und Recht.
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