Weil die Probezeit häufig für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses gilt, wird sie oft mit der Wartezeit gleichgesetzt. Es gibt aber entscheidende Unterschiede.
Während der gesetzliche Kündigungsschutz nach der Wartezeit immer nach sechs Monaten greift, kann die Probezeit auch für einen kürzeren oder längeren Zeitraum vereinbart werden.Weil die Probezeit häufig für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses gilt, wird sie oft mit der Wartezeit gleichgesetzt. Es gibt aber entscheidende Unterschiede.
Die Wartezeit sei viel wichtiger, so der Fachanwalt. Ihre Grundlage hat sie im Kündigungsschutzgesetz . Dort ist festgelegt, dass der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten Zugehörigkeit zum Betrieb Anwendung findet - sofern der Betrieb mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt. Vor Ablauf dieser Zeit können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ordentlich kündigen, ohne Gründe zu nennen.
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