Datendiebe stellen Angaben von etwa 500 Millionen Facebook-Nutzern ins Internet. Es hagelt Klagen. Nun greift der BGH zu einer neuen Möglichkeit, um die Rechtsfragen höchstrichterlich zu klären.
Facebook - Anfang April 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich verbreitet. Der BGH will nun grundsätzliche Rechtsfragen klären. - Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof knöpft sich einen gravierenden Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook vor und will für viele vergleichbare Fälle klären, ob Nutzer und Nutzerinnen bei einem Datenleck Anspruch auf Schadenersatz haben. Diebe hatten vor Jahren Daten von Hunderten Millionen Facebook-Konten gestohlen. Der Fall des sogenannten Scrapings sorgte weltweit für Aufsehen.
Der BGH hat das aktuelle Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmt. Es ist das erste seiner Art, denn diese Möglichkeit gibt es erst seit Ende Oktober. Das Prozedere ermöglicht dem obersten deutschen Zivilgericht, in jedem Fall Leitentscheidungen zu den Rechtsfragen zu treffen - auch wenn Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder wegen eines Vergleichs zurückgenommen werden, wie im Scraping-Komplex schon geschehen.
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