Nasses oder feuchtes Laub kann für Passanten schnell zur Gefahr werden. Mieter und Eigentümer sind daher verpflichtet, Gehwege rund um ihr Grundstück zu räumen. Kommt jemand zu Schaden, wird es teuer.
Nasses oder feuchtes Laub kann für Passanten schnell zur Gefahr werden. Mieter und Eigentümer sind daher verpflichtet, Gehwege rund um ihr Grundstück zu räumen. Kommt jemand zu Schaden, wird es teuer.Erst schön und dann gefährlich: Wenn Bäume im Herbst ihre Blätter abwerfen, kann es auf Gehwegen und Straßen schnell gefährlich werden. Denn besonders in Verbindung mit Feuchtigkeit oder Nässe wird das Laub im Nu spiegelglatt.
Und zwar werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr, so der Immobilienverband Deutschland . Mieterinnen und Mietern wird diese Pflicht häufig mit dem Mietvertrag übertragen. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich daher. Selbst bei unbebauten oder unbewohnten Grundstücken greift laut BdV die Verkehrssicherungspflicht. Auch dort sollten Eigentümerinnen und Eigentümer regelmäßig angrenzende Gehwege räumen. Kommt jemand zu Schaden, reicht hier die Privathaftpflichtversicherung oft nicht aus. Dem BdV zufolge ist häufig eine separate Absicherung notwendig. „Schauen Sie zur Sicherheit in Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach“, rät Boss.
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