In welcher Form darf ein Lehrer die Corona-Politik und Äußerungen von Politikern kritisieren? Und wie weit darf er dabei mit Vergleichen zu Nazi-Verbrechen gehen, wenn er noch Lehrer bleiben will? Ein Gericht regte statt eines Urteils einen Vergleich an.
Im Rechtsstreit um die Kündigung eines Lehrers wegen seiner Kritik an der Impfpolitik mit einem Nazi-Vergleich hat der Berliner Senat nachgegeben. Die Senatsschulverwaltung und der Berufsschullehrer einigten sich am Montag in der zweiten Instanz des Arbeitsgerichts nach längeren Diskussionen und Feilschen auf einen Vergleich.
Der angestellte Lehrer hatte während der Corona-Pandemie ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „Impfung macht frei“ abgebildet war. Es folgte eine Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder : „Impfen ist der Weg zur Freiheit“. In einem anderen Video behauptete der Lehrer, die Corona-Impfpflicht habe schlimmere Folgen als die Regime von Hitler, Stalin und Mao.
Die Anwältin des Senats betonte in der Verhandlung erneut, der Lehrer habe die staatliche Corona-Politik gleichgesetzt mit Nazis und KZs. Das sei nicht vereinbar mit seinen Dienstpflichten zur Aufklärung der Schüler über Staat und Demokratie. Auch eine Gleichsetzung von Impfungen mit den größten Verbrechen des 20. Jahrhunderts sei schlicht nicht tragbar in dem Lehrberuf.
„Eine Verharmlosung des Nazi-Regimes liegt völlig fern“, sagte der Anwalt. Im Gegenteil gehe es bei dem Vergleich um eine scharfe und „feinsinnige Sprachkritik“ der Söder-Äußerung und der Corona-Politik wegen Angst vor einem autoritären Staat, der die Grundrechte einschränken würde.
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