Ein Berliner Gericht hat Aktivistinnen der Letzte Generation freigesprochen, die das Brandenburger Tor mit Farbe besprüht hatten. Die Richterin argumentierte, dass die Farbe abwaschbar war und daher keine Sachbeschädigung vorlag.
Eine Richterin in Berlin hat Aktivistinnen der Letzte Generation freigesprochen, die das Brandenburger Tor mit Farbe besprüht hatten. Als Begründung sagte sie, dass die Farbe „in 30 Sekunden wieder weggekärchert“ wurde. Eine Sachbeschädigung läge nur dann vor, wenn es mit einer „nicht nur vorübergehenden Substanzänderung einhergeht“. Vor dem Gericht sagten die angeklagten Aktivistinnen, dass sie das Brandenburger Tor nicht dauerhaft beschädigen wollten.
Sie hätten gewusst, dass die Farbe abwaschbar sei. Vor den Aktivistinnen wurde das Berliner Wahrzeichen bereits von anderen Aktivisten besprüht, rund zwei Monate zuvor. Die Letzte Generation hatte sechs Säulen des Tores auf der Ostseite mit Farbe besprüht, die sich – im Gegensatz zu der Aktion im November – nicht so leicht abwaschen ließ. Danach wurde dort ein Graffitischutz angebracht. Trotzdem sprühten die Aktivistinnen erneut die Farbe auf das Tor. Die Aktion erwies sich als kostspielig. Nach den ersten Reinigungsversuchen war befürchtet worden, dass einige Säulen des Tores für immer ein wenig orange bleiben könnten. Die ersten Reinigungsprofis fanden noch keinen Weg, die Farbe aus den Tiefen des teilweise sehr porösen Sandsteins zu entfernen. Das Unternehmen der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ging von einer sechsstelligen Summe aus. Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen beantragt. 1800 Euro für die 24-Jährige (180 Tagessätze à 10 Euro), 1500 Euro für eine weitere Aktivistin (150 Tagessätze à 10 Euro). Die Staatsanwaltschaft kann gegen den Freispruch in Berufung gehen
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