Das Rügener Flüssigerdgas-Terminal ist umstritten. Nun hat ein Bundesgericht Klagen von Umweltorganisationen gegen das Bergamt Stralsund entschieden.
nach Lubmin die Klagen zweier Umweltorganisationen gegen das Bergamt Stralsund abgewiesen. Das Projekt sei angesichts der Gasmangellage gerechtfertigt und verstoße nicht gegen Bundesrecht, teilte das Gericht am Donnerstag zur Begründung mit. Geklagt hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses im August 2023 die Deutsche Umwelthilfe und der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern .
Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.
Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur schade. Der Bund hat es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt.ist fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt auf dem Festland in Lubmin.
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