Lobbyistin mit exklusivem Zugang zur CDU-Spitze: Astrid Hamker, die Präsidentin des Wirtschaftsrats, darf qua Amt an allen Sitzungen des CDU-Bundesvorstands teilnehmen, samt Rederecht. Ein Gutachten sieht darin einen Verstoß gegen das Parteiengesetz.
hat. Astrid Hamker, die Präsidentin des Wirtschaftsrates der CDU, darf an allen Sitzungen der Parteispitze teilnehmen. Dabei ist der"Wirtschaftsrat der CDU e.V." trotz seines Namens gar kein Teil der Partei, sondern ein unternehmerischer Berufsverband, der nach eigener Aussage Interessen der Wirtschaft gegenüber der Politik vertritt.
Doch die Präsidentin des Wirtschaftsrats darf trotzdem"qua Amt" als"ständiger Gast" an allen CDU-Vorstandssitzungen teilnehmen. Und sie nutzt diese Chance. Astrid Hamker besuche fast alle Sitzungen - und zu Themen aus ihrem Bereich ergreife sie regelmäßig das Wort, heißt es in der CDU-Zentrale. Ein Lobbyverband direkt im Parteivorstand, das sei"ein Unding", findet Christina Deckwirth, Sprecherin von Lobbycontrol, schon lange. Jetzt hat sie ein Gutachten vorgelegt, wonach Hamkers Zugang zum CDU-Vorstand nicht nur erstaunlich, sondern auch rechtlich unzulässig ist.
"Punktuelle Einladungen von sachverständigen Gästen zu Teilen von Vorstandssitzungen" wären zulässig, wenn es einen Bezug"zwischen konkret behandelten Sachthemen und der Sachkunde der eingeladenen Person gibt", heißt es in dem Gutachten. Ein dauerhaftes Teilnahme- und Rederecht, wie es Hamker besitze, sei aber unzulässig.
Zu dem jetzt vorgelegten Rechtsgutachten konnte die Partei noch keine Stellung nehmen, da ihr Lobbycontrol das Gutachten nicht vorab zukommen lassen wollte.
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