Lokführergewerkschaft ruft erneut zum Warnstreik auf

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Lokführergewerkschaft ruft erneut zum Warnstreik auf
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Erneut ruft die Lokführergewerkschaft GDL zum Warnstreik - diesmal geht es über mehrere Tage. Welche Rechte haben Bahnreisende nun? Und was müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten?

Erneut ruft die Lokführergewerkschaft GDL zum Warnstreik - diesmal geht es über mehrere Tage. Welche Rechte haben Bahnreisende nun? Und was müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten? Wer mit der Bahn reisen will, braucht starke Nerven. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat wieder zu einem Warnstreik aufgerufen - diesmal über mehrere Tage. Los gehen soll es am Mittwoch um 2.00 Uhr nachts. Bis Freitag um 18.00 Uhr soll der Ausstand andauern.

Zwar hat die Deutsche Bahn (DB) für den Fernverkehr erneut einen Notfahrplan erstellt, doch zahlreiche Verbindungen werden wegen des Warnstreiks wohl ausfallen. Diese Rechte haben Betroffene dann:Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Möglichkeit, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten oder fortzusetzen, wobei man stets auch eine andere, vergleichbare Verbindung zum Zielort wählen kan

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