Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Masern-Impfpflicht in der Kita. Doch die Vorstellung, diese Pflicht würde automatisch befolgt, ist naiv.
Karlsruhe hat entschieden, dass die Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das kommt nicht überraschend. Immerhin hatte das Bundesverfassungsgericht schon im Mai 2020 einen Eilantrag abgelehnt. Zwei Jahre später hatte Karlsruhe die Corona-Impfpflicht in Pflege- und Gesundheitswesen gebilligt. Im Bundesverfassungsgericht sitzen offensichtlich keine Impfskeptiker.
Das versuchten die Richter:innen bei der Masernimpfpflicht nun offensichtlich besser zu machen. Gleich zu Beginn der Karlsruher Pressemitteilung wurde eine „verfassungskonforme Auslegung“ des Masernschutzgesetzes versprochen. Die in Deutschland üblichen Kombinations-Impfstoffe dürfen nicht einfach auf weitere Krankheiten ausgeweitet werden.
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