Freischaffende Künstler klagen seit langem über eine schlechte Honorierung ihrer Darbietungen. Wie in anderen Bereichen, knüpft die Landesregierung in MV nun auch bei der Kultur die Vergabe von Fördermitteln an die Bezahlung.
Schwerin - Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sieht in der Einführung von Basishonoraren für Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Schritt hin zu einer fairen und sachgerechten Entlohnung von selbstständigen Kreativen. Doch müsse die Verankerung von Vergütungsregeln in der Kulturförderung einhergehen mit einer Aufstockung der Landesmittel.
Auf der Landeskulturkonferenz in der Vorwoche in Wismar hatte Kulturministerin Bettina Martin erklärt, dass die Gewährung von Basishonoraren bereits in der Kulturförderrichtlinie des Landes verankert sei. Somit fänden verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstlerinnen und Künstler künftig für Projekte Anwendung, die durch das Land gefördert werden.
Mit der Basisförderung sei zudem ein Instrument geschaffen, das weniger Bürokratie und mehr Planbarkeit für Kunst- und Kulturschaffende erzeuge. Diese Förderung richte sich an Einrichtungen, die einen ganzjährig laufenden Betrieb zur Erbringung ihres kulturellen Angebots gewährleisten müssen. Nach den Vorstellungen der Gewerkschaft sollen sich die Künstlerhonorare am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren. Bei den Berechnungen müssten aber weitere Faktoren berücksichtigt werden, die für die Selbstständigkeit notwendig seien. Dazu zählten Kosten für soziale Absicherung, Betriebskosten, sowie Vor- und Nachbereitungszeiten.
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