Die Anschuldigungen, die ein jugendlicher Häftling gegen seine Lehrerin erhob, waren schwerwiegend. Vor Gericht fanden sie letztlich aber keine Bestätigung.
Die Anschuldigungen, die ein jugendlicher Häftling gegen seine Lehrerin erhob, waren schwerwiegend. Vor Gericht fanden sie letztlich aber keine Bestätigung.
Waren/Müritz - Eine heute 42 Jahre alte Frau, die kurzzeitig als Lehrerin in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz tätig war, ist vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines jugendlichen Häftlings freigesprochen worden. Nach der Anhörung von etwa einem Dutzend Zeugen sei das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass sich die Tatvorwürfe nicht zweifelsfrei hätten belegen lassen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Waren .
Einem Bericht des NDR zufolge hatte der damals 17-jährige Gefängnisinsasse einer JVA-Beamtin von den vermeintlichen Übergriffen erzählt. Das hatte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt, die zu dem Schluss kam, dass die Pädagogin beim Einzelunterricht mit dem Gefangenen im Dezember 2022 ihre Stellung als Amtsträgerin für sexuelle Handlungen ausgenutzt habe.
In ihrem Plädoyer hatte die Anklagevertretung laut Gerichtssprecher eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Frau war nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Justizministerium Anfang 2023 noch in der Probezeit gekündigt worden. Sie hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen.
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