In den Gefängnissen Mecklenburg-Vorpommerns sitzen laut Landesregierung 61 vollziehbar ausreisepflichtige Strafgefangene. Die CDU fordert mehr Druck auf die Landesregierung, die Abschiebungen dieser Gefangenen zu beschleunigen.
In den vier Gefängnisse n Mecklenburg-Vorpommern s sitzen laut Landesregierung zurzeit 61 vollziehbar ausreisepflichtige Strafgefangene. Das entspricht etwa jedem Fünfzehnten in den Haftanstalten des Landes. Die CDU fordert mehr Druck auf die Landesregierung, die Abschiebungen dieser Gefangenen zu beschleunigen.
Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Sebastian Ehlers und Ann Christin von Allwörden zeigt, dass in den Gefängnissen in Bützow, Neustrelitz und Stralsund aktuell 61 ausländische Strafgefangene sitzen, die abgeschoben werden könnten. Am Stichtag 1. Dezember 2024 saßen in den Gefängnissen 931 Menschen ein, wie das Justizministerium mitteilte. In dieser Zahl sind aber nicht nur Strafgefangene, sondern auch Untersuchungshäftlinge enthalten, wie ein Sprecher erläuterte. Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, von Allwörden, warf der Landesregierung vor, bei Abschiebungen hinter den Möglichkeiten zurückzubleiben. 'Obwohl 61 Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten des Landes ausreisepflichtig sind, gibt es keine konsequente Strategie, um die Abschiebungen direkt aus dem Vollzug heraus sicherzustellen', monierte sie. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der hohen Kosten für Unterbringung und Betreuung sei die aktuelle Praxis den Bürgern nicht vermittelbar. Laut Landesregierung ist die Praxis derzeit so: Soll ein Strafgefangener abgeschoben werden, beantragen die Ausländerbehörden des Landes bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, von der Vollstreckung der Strafe abzusehen. 'Sieht die zuständige Staatsanwaltschaft von der Vollstreckung ab, erfolgt ein Austausch zwischen der Ausländerbehörde und der Justizvollzugsanstalt hinsichtlich der weiteren Modalitäten bei einer Entlassung.' Dabei gehe es um Fragen wie den Zeitpunkt, die Übergabe an Landespolizei und die Reisefähigkeit des Betroffenen. Wie oft Straftäter direkt aus der Strafhaft abgeschoben werden, wurde nicht mitgeteilt
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