Ab Juli können Ärzte die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer von bestimmten Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege auf Pflegefachkräfte übertragen. Dazu können sie eine „Blankoverordnung“ ausstellen.
Berlin. Ab dem 1. Juli können Ärzte die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer von bestimmten Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege auf Pflegefachkräfte übertragen. Dazu können sie eine „Blankoverordnung“ ausstellen. Diese gilt zum Beispiel für Kompressionsbehandlungen oder bei akuten Wundversorgungen. Das hat die KBV am Donnerstag mitgeteilt.
Liegen wichtige medizinische Gründe vor, die gegen eine Festlegung von Häufigkeit und Dauer durch die Pflegefachkraft sprechen, können diese auch weiter vom Arzt vorgegeben werden. Legt die Pflegefachkraft Dauer und Häufigkeit fest, muss sie den Arzt unverzüglich über ihre Entscheidung informieren, damit diese im Behandlungs- und Therapieplan berücksichtigt werden können.Bereits ausgestellte Verordnungen behalten laut KBV ihre Gültigkeit.
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