Verabredet war es schon lange - doch zuletzt sah FDP-Chef Christian Lindner deshalb Wirtschaftsdynamik in Gefahr. Jetzt ist das Tariftreuegesetz auf dem Weg. Was kommt auf Beschäftigte und Firmen zu?
Bauarbeiten an der A143 - Auch auf Autobahnbaustellen darf künftig wohl nur nach Tarif bezahlt werden. - Foto: Jan Woitas/dpa
Verabredet war es schon lange - doch zuletzt sah FDP-Chef Christian Lindner deshalb Wirtschaftsdynamik in Gefahr. Jetzt ist das Tariftreuegesetz auf dem Weg. Was kommt auf Beschäftigte und Firmen zu? Der Bund soll bei Vergaben von Aufträgen künftig die Einhaltung tariflicher Standards zur Bedingung machen müssen. Der Entwurf eines entsprechenden Tariftreuegesetzes ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vom Bundesarbeitsministerium an die Bundesländer und maßgebliche Verbände geschickt worden. Zuletzt hatte das FDP-geführte Bundesfinanzministerium den Beginn der sogenannten Verbände-Anhörung blockiert.
Bis 2023 ist dieser Anteil um 19 Punkte auf 44 Prozent gesunken. „Dazu beigetragen hat auch der Umstand, dass nicht tarifgebundene Unternehmen bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil haben“, heißt es in dem nun auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf. Denn ohne Tarifvertrag seien die Personalkosten niedriger: Firmen könnten günstige Angebote abgeben.
Auch seitens der Arbeitgeber wurde nicht zum ersten Mal ein Stopp des gesamten Vorhabens gefordert - ihr Argument: Die Regierung wolle die Tarifautonomie durch „Tarifzwang“ ersetzen. Nach Wahlniederlagen der SPD bei den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen wertete SPD-Bundestagsfraktionschef Rolf Mützenich das Tariftreuegesetz als eines der wichtigsten Projekte der Ampel in den nächsten Monaten. Zum 75.
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