Messerverbot gilt auch auf Weihnachtsmärkten – stichprobenartige Kontrollen geplant

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Messerverbot gilt auch auf Weihnachtsmärkten – stichprobenartige Kontrollen geplant
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Asylrecht, Waffenrecht, Sicherheitsbehörden: Bundesrat stoppt Sicherheitspaket teilweise

Auch auf Weihnachtsmärkten gilt das Messerverbot, das es seit der Änderung des Waffengesetzes gibt. − Foto: Matthias Merz/dpa

Die Änderung des Waffenrechts hat auch Folgen für die Weihnachtsmärkte in Bayern. Das Messerverbot soll durch Maßnahmen wie stichprobenartige Kontrollen und Videoüberwachung überprüft werden. Für die Besucherinnen und Besucher ändert sich nicht viel.Auf den Weihnachtsmärkten in Bayern gilt nach der Änderung des Waffenrechts in Deutschland ein Messerverbot.

Die Änderung des Waffenrechts ist laut dem bayerischen Innenministerium am 31. Oktober in Kraft getreten. Seitdem sind neben Waffen auch Messer auf Volksfesten, Messen, Ausstellungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen untersagt. Dazu zählen auch die Weihnachtsmärkte.

In Regensburg behalten sich die Behörden vor, Besucherinnen und Besucher stichprobenartig zu kontrollieren. Zu Spitzenzeiten wird ein privater Sicherheitsdienst im Einsatz sein. Auch die Stadt München setzt auf stichprobenartige und anlassbezogene Kontrollen auf dem Christkindlmarkt. Zudem ist dieser videoüberwacht.Nach den Amokfahrten in Nizza und in Berlin 2016 hat die Stadt Nürnberg ihr Sicherheitskonzept für den Christkindlesmarkt angepasst.

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