Langsam werden die überquellenden Mülltonnen in Berlin wieder geleert. Ein Anwalt rät zur Gebührenkürzung. BSR Streik
vor einem Monat blieb der Müll in den Hinterhöfen der Innenstadtgebiete über eine Woche liegen, wurde aber allmählich abgeholt. Ähnlich war es in den Siedlungsgebieten, wo die Müllautos Tage später – aber immerhin – kamen. Pech für all jene, die ihre Mülltonnen wieder reingeräumt hatten. Für ihre Sondertouren bekamen die BSR-Mitarbeiter eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro.
Auch dieses Mal werde die erforderliche Mehrarbeit vergütet – nach tatsächlich angefallener Leistung oder pauschaliert, sagt ein BSR-Sprecher. Derzeit werde die BSR nicht bestreikt. Auch die Müllabfuhr und die Straßenreinigung seien im Einsatz.Wenn der Müll ein paar Tage später geholt wird, mag das für manche BSR-Kunden noch angehen.
Der Sinn eines Streiks besteht darin, ein Unternehmen durch wirtschaftlichen Druck zum Einlenken zu bewegen. Doch der Streik schädigt die BSR, die zu 100 Prozent dem Land Berlin gehört, überhaupt nicht. Denn sie bekommt ohnehin ihre Gebühren. Der Berliner Rechtsanwalt Marcel Templin hält die BSR-Satzung deshalb für rechtswidrig. Es widerspreche allgemeinen rechtlichen Grundsätzen, wenn man Geld für eine Leistung zahlen solle, die nicht erbracht wurde. Auch nach dem zweiten Warnstreik empfiehlt Templin, den anteiligen Betrag bei der nächsten Rechnung zurückzuhalten.
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