München klagt gegen Verbot von Bettensteuer

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München klagt gegen Verbot von Bettensteuer: Fünf Prozent des Übernachtungspreises will die Stadt von Touristen kassieren, doch der Freistaat hat die geplante Einnahmequelle untersagt. Nun zieht die Kommune vor Gericht.

Nach dem bayernweiten Verbot von lokalen Übernachtungssteuern hat die Stadt München beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht."Das Verbot ist ein erheblicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, das will ich so nicht hinnehmen", sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter am Mittwoch.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt hatte am 1. März eine Satzung für eine Übernachtungssteuer beschlossen. Konkret ging es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste auf ihren Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten - nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger.

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