Brüssel - Nach vorläufiger Auffassung der EU-Kommission verstößt die Online-Plattform X/Twitter des US-Unternehmers Elon Musk gegen EU-Recht. Das teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit.Damit droht
Brüssel - Nach vorläufiger Auffassung der EU-Kommission verstößt die Online-Plattform X/Twitter des US-Unternehmers Elon Musk gegen EU-Recht. Das teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit.
Damit droht der Tech-Firma eine hohe Strafzahlung. Konkret bemängelt die Kommission Verstöße im Zusammenhang mit Dark Patters, Transparenz der Werbung und Datenzugang für Forscher. Diese stünden im Widerspruch mit dem Digital Services Act, hieß es zur Begründung. Unter anderem kritisieren die Kommissare, dass das"Blue Checkmark" für"verifizierte Konten" branchenunüblich sei und die Nutzer täusche. Außerdem halte X/Twitter die erforderliche Transparenz in Bezug auf Werbung nicht ein, da es kein durchsuchbares und zuverlässiges Werbearchiv biete.
Musks Unternehmen hat nun die Chance zur Verteidigung. Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, würde die Kommission einen Verstoßbeschluss erlassen. Eine solche Entscheidung könnte zu Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters führen und den Anbieter anweisen, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verstoß zu beheben.
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