Mutter zu Bewährung verurteilt, weil sie Sohn nicht zur Schule schickte

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Eine 42-jährige Frau aus Grevesmühlen wurde am Mittwoch zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, da sie ihren 13-jährigen Sohn seit August 2021 nicht zur Schule schickte. Trotz wiederholter Versuche der Behörden, den Jungen zur Schule zu bringen und auf Kontakt der Eltern zu reagieren, hat sie die Schulpflicht in Deutschland ignoriert.

Eine 42-jährige Frau aus Grevesmühlen wurde am Mittwoch zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, da sie ihren 13-jährigen Sohn seit August 2021 nicht zur Schule schickte. Die Frau hatte die Tat gestanden, daher war das Gericht von ihrer Schuld überzeugt. Laut Anklage hatte die Frau den Jungen, der eigentlich in der siebten Klasse sein sollte, trotz der Schulpflicht in Deutschland, nicht zur vorgesehenen Schule in Grevesmühlen geschickt.

Der Landkreis berichtete, dass Polizisten versucht hatten, den Jungen abzuholen und zur Schule zu bringen, jedoch die Wohnung nicht betreten durften. Die Mutter hatte zudem in diesem Zusammenhang wiederholt auf Kontakt seitens der Schule nicht reagiert. Bereits zwei rechtskräftige Strafbefehle mit Geldstrafen gegen die Frau wegen des gleichen Sachverhalts existieren. Die Richterin wertete das wiederholte Fehlverhalten der Mutter zulasten der Frau. Das jüngste Urteil bezieht sich auf den Zeitraum ab November 2023. Zur Motivation der Frau wurde in der Verhandlung nichts gesagt. \Im November war die Mutter bei der Hauptverhandlung nicht erschienen. Eine Vorführung durch die Polizei scheiterte, woraufhin das Gericht einen Haftbefehl erlassen, jedoch gegen Auflagen ausgesetzt hatte. Laut Gericht hat die 42-Jährige in der Vergangenheit bereits mit anderen Tatbeständen strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Bundeszentralregister sind unter anderem gemeinschaftlicher Diebstahl, Betrug, wiederholte Durchführung nicht genehmigter Veranstaltungen oder tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte vermerkt. Die gelernte Groß- und Einzelhandelskauffrau arbeitet seit der Geburt ihres Kindes nach eigenen Angaben nur noch sporadisch und ist hauptsächlich Hausfrau. \Zugunsten der Frau wertete die Richterin, dass sie die Auflagen erfüllte und zuletzt auch mit den Behörden zusammengearbeitet habe. Sie sagte, auch eine Kindesanhörung sei erfolgreich durchgeführt worden. Die nun Verurteilte habe sich durch das Strafverfahren beeindruckt gezeigt. Laut einer Erklärung des Anwalts soll der Sohn in Zukunft online unterrichtet werden. Die Mutter muss dem Urteil zufolge regelmäßig nachweisen, dass ihr Kind tatsächlich am Unterricht teilnimmt. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Außerdem soll die Frau 150 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen

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