Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche

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Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche
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Im Deutschen Bundestag wird ein Gesetzentwurf verabschiedet, der Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz bei einer Fehlgeburt gibt. Die Fraktionen von CDU/CSU, Grünen und SPD haben sich darauf geeinigt. Auch die FDP will dem neuen Gesetz zustimmen.

Berlin. Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich die Fraktionen von CDU/CSU, Grünen und SPD laut einer gemeinsamen Presseerklärung geeinigt haben.Darin heißt es: „In dieser Sitzungswoche wird im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend der Mutterschutz bei Fehlgeburt en verabschiedet.

Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.Union sieht „frauenpolitischen Meilenstein“Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, sprach von einem „wichtigen frauenpolitischen Meilenstein“. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, müsse sich künftig nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen. Sie bekomme „einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können“, erklärte Breher.

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