Die Staatsanwaltschaft will das Urteil gegen Bushidos Ex-Manager nicht akzeptieren. Bis klar ist, ob ihre Revision wirklich umgesetzt wird, dürften Monate vergehen.
Die Berliner Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil gegen den Ex-Manager von Rapper Bushido zunächst nicht. Die Behörde habe „zum Zwecke der Nachprüfung“ Revision eingelegt, sagte ein Behördensprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Ob diese tatsächlich durchgeführt werde, hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab. Bis diese vorliegt, dürften einige Monate vergehen.
Das Landgericht Berlin sprach Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, am vergangenen Montag nach rund dreieinhalbjährigem Prozess in den wesentlichen Punkten frei. Es verurteilte den 47-Jährigen lediglich zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, weil er heimlich Gespräche mitgeschnitten hatte.
Drei mitangeklagte Brüder im Alter von 42, 46 und 53 Jahren wurden ebenfalls freigesprochen in den Fällen, in denen es um Bushido ging. Bei einem Bruder wurde im Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung von einer Strafe abgesehen. In seinem Fall sah die Staatsanwaltschaft nach Angaben des Behördensprechers von einer Revision ab.
Rapper Bushido war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger - und ein Großteil der Vorwürfe basierte auf seinen Aussagen. Danach sollte es nach der Trennung der einstigen Geschäftspartner 2017 zu Gewalt gekommen sein, um von dem Musiker eine Millionenzahlung zu bekommen. Die Anklage hatte Abou-Chaker unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vorgeworfen.
Auch für eine gefährliche Körperverletzung habe sich die Kammer nicht die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugung bilden können, hieß es.
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