Gesetzentwurf veröffentlicht: Das soll sich im Namensrecht ändern
Das deutsche Namensrecht ist streng. In der Ehe darf nur einer den Doppelnamen haben, Scheidungskinder können ihren Namen nicht ändern. Justizminister Buschmann will das ändern.Eine vorgeschlagene Neuerung betrifft sogenannte "einbenannte" Stiefkinder: Das sind Kinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben. Ihnen soll es erleichtert werden, dies rückgängig zu machen - und wieder den Geburtsnamen zu erhalten.
Eine weitere vorgeschlagene Neuerung betrifft minderjährige Kinder, deren Eltern sich haben scheiden lassen. Legt der betreuende Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, den Ehenamen ab, so soll auch das Kind diese Namensänderung nachvollziehen können: Es soll also - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - den geänderten Familiennamen des Elternteils erhalten können, in dessen Haushalt es lebt, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums.
Um die Einbenennung rückgängig zu machen, reicht eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Ab Erreichen der Volljährigkeit kann Kris die Erklärung selbst abgeben. Ist Kris noch nicht volljährig, kann Selim die Erklärung abgeben, wenn ihr die elterliche Sorge für das Kind zusteht.
Dadurch soll künftig zum Beispiel die nach sorbischer Tradition und in slawischen Sprachen übliche weibliche Abwandlung des Familiennamens auch in die Personenstandsregister eingetragen werden können.Die geschlechtsangepasste weibliche Form des Familiennamen Kowaslki lautet Kowaslka.
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