Ab Mai 2025 soll es möglich werden: Verheiratete Paare können dann einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Auch für Kinder sollen sich die Namensregeln ändern.
Ab Mai 2025 soll es möglich werden: Verheiratete Paare können dann einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Auch für Kinder sollen sich die Namensregeln ändern.Bei der Wahl des Nachnamens soll es vom 1. Mai 2025 an mehr Freiheiten geben. Der Bundesrat billigte einen Gesetzentwurf der Ampel-Koalition, der es Ehepartnern erlaubt, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen - mit oder ohne Bindestrich.
Neu ist auch: Der erste Familienname, den Eltern für ein gemeinsames Kind festlegen, gilt dann auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder des Paares. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes zunächst keinen Familiennamen festlegen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen.Einfacher werden soll es zudem für Scheidungskinder, die nach der Trennung der Eltern die Namensänderung eines Elternteils nachvollziehen wollen.
Mehr Freiheiten eröffnet das neue Namensrecht den in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten der Friesen, Dänen und Sorben. Sie können künftig Familiennamen wählen, die ihre Traditionen berücksichtigen.
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