Namensrechtsänderung gebilligt: Familien-Doppelname möglich

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Namensrechtsänderung gebilligt: Familien-Doppelname möglich
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Ein gemeinsamer Doppelname nach der Hochzeit: Ab Mai 2025 soll das möglich sein.

Bei der Wahl des Nachnamens soll es vom 1. Mai 2025 an mehr Freiheiten geben. Der Bundesrat billigte einen Gesetzentwurf der Ampel-Koalition, der es Ehepartnern erlaubt, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen - mit oder ohne Bindestrich. Kinder können einen Doppelnamen auch dann führen, wenn die Eltern sich gegen einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden.

Vereinfachungen auch für ScheidungskinderEinfacher werden soll es zudem für Scheidungskinder, die nach der Trennung der Eltern die Namensänderung eines Elternteils nachvollziehen wollen. Das Gleiche gilt für Stiefkinder, das heißt, sie können den Namen des Stiefvaters beziehungsweise der Stiefmutter leichter wieder ablegen, wenn sich die rechtlichen Eltern getrennt haben.

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