Berliner Staatsanwälte, Staatsschützer und Ermittler des Landeskriminalamtes durchsuchten am vergangenen Freitag ein Büro in Brandenburg (Havel). Der Jurist Andreas M. (Name geändert) steht unter Verdacht, den verbotenen Neonazi-Verein „Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ)“ fortgeführt und Familienangehörige misshandelt zu haben.
Die Beamten blieben diskret, doch die Aktion hallte Minuten später im Flurgespräch wider: Am vergangenen Freitag durchsuchten Berliner Staatsanwälte, Staatsschützer und Ermittler des Landeskriminalamt es (LKA) 1 – Abteilung Delikte am Menschen – ein Büro in der Partnerbehörde in Brandenburg (Havel). Die Vorwürfe gegen Andreas M. (Name geändert) sind gravierend: Misshandlung Schutzbefohlener und Verstoß gegen das Waffen- und Vereinsgesetz. Der schlimme Neonazi -Verdacht: M.
soll als Mitglied und Unterstützer den verbotenen Verein „Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ)“ fortgeführt haben. Die Organisation wurde 2009 vom Bundesinnenministerium verboten. Unter dem Deckmantel der Jugendarbeit drillten Nazi-Kader Kinder und Jugendliche in Ferienlagern mit nationalsozialistischen und rassistischen Ideen. Ein Zeltlager der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ – die HDJ wurde vom damaligen Bundesinnenminister Schäuble (CDU) verboten – war der Grund für die Razzia: M. soll den Verein fortgeführt haben.Nach Informationen der BILD aus brandenburger Justizkreisen hatten Familienangehörige vor den Durchsuchungen mehrere Strafanzeigen gegen M. erstattet. Der Jurist soll sie angeblich mehrfach bedroht und misshandelt haben. In ihren Aussagen gaben sie auch an, dass M. im Besitz eines Schlagringes sein soll, den er im Ausland gekauft und nach Berlin mitgebracht habe. Die LKA-Ermittler werteten auf Handys und Computern dutzende E-Mails und Chatverläufe aus und nahmen Zeugenaussagen auf. Auf Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft erließ ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten die Durchsuchungsbeschlüsse.Die Staatsanwaltschaft Berlin möchte sich nicht zu den Durchsuchungen äußern. Sprecher Sebastian Büchner: „Selbst ein Anfangsverdacht, der zu ersten strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen berechtigen würde, bedeutet noch nicht, dass der erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen für eine Auskunftserteilung gegeben sind.“ (Havel) teilte mit: „Im Übrigen bitte ich um Ihr Verständnis, dass hinsichtlich etwaiger dienstrechtlicher Maßnahmen allgemein keine Auskünfte erteilt werden.“
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