NetzDG: Verwaltungsgericht kippt BKA-Meldepflicht für soziale Netzwerke

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NetzDG: Verwaltungsgericht kippt BKA-Meldepflicht für soziale Netzwerke NetzDG HateSpeech

und von einem rechtsstaatlichen Dammbruch gesprochen. Die Meldevorgabe für Diensteanbieter führe unweigerlich dazu, dass massenhaft Bürgerdaten an das BKA weitergeleitet werden, beklagte auch der IT-Verband Bitkom. Dabei könnten die Unternehmen die Strafbarkeit der Nutzer gar nicht abschließend bewerten. Es würden systematisch Daten auf Verdacht gesammelt. Zu diesen Datenschutzbedenken äußerten sich die Richter im Eilverfahren nicht.

. Es soll bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen einem Nutzer und dem Anbieter eines sozialen Netzwerks, ob gemeldete Inhalte gelöscht werden müssen, zum Einsatz kommen. Die Betreiber sind damit verpflichtet, auf Antrag eines Mitglieds ihre Entscheidungen zum Entfernen oder Beibehalten von Beiträgen – auch aufgrund ihrer Geschäftsbedingungen – zu überprüfen und das Ergebnis gegenüber dem Betroffenen "in jedem Einzelfall zu begründen".

Hier fehle es aber am Rechtsschutzbedürfnis, entschieden die Richter. Insoweit müssten sich Google und Meta auf den Rechtsschutz gegen etwaige aufsichtsbehördliche Verfügungen verweisen lassen. Die Vorschrift sei von der Befugnis der EU-Mitgliedstaaten zur Festlegung von Verfahren für die Entfernung einer Information oder die Zugangssperrung gedeckt.

Die gerichtlichen Beschlüsse wirken nur zwischen den jeweiligen Verfahrensbeteiligten. Diese können noch Beschwerde dagegen einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Entscheidungen in den Hauptsacheverfahren stehen zudem noch aus. Beim VG Köln sind zum NetzDG . Wann in diesen Verfahren Beschlüsse folgen, ist noch offen. In der Sache dürften sie kaum anders ausfallen.

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