Ab morgen müssen Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen Kunden auch Mehrweg-Verpackungen anbieten. Für wen die neue Regel gilt - und für wen nicht: 👇
Generell betrifft die Pflicht nur Einweggefäße aus Kunststoffen. Wer zum Beispiel nur Aluminiumbehältnisse nutzt, muss damit nichts ändern. Auch Pizzakartons sind von der Regelung ausgenommen.
Außerdem nicht betroffen sind kleinere Geschäfte wie Kioske oder Imbisse mit bis zu fünf Beschäftigten oder einer Ladenfläche unter 80 Quadratmetern, so lange sie nicht Teil einer Kette sind, wie zum Beispiel viele Bahnhofsbäckereien. Wo keine Mehrwegverpackung angeboten werden muss, können Kunden darauf bestehen, das selbst mitgebrachte Behältnisse befüllt werde.Für die Einhaltung der Regelung sind Landesbehörden zuständig.
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