Ab Januar 2025 gilt eine neue Regelung für die Mülltrennung: Kleidung darf nicht mehr in die schwarze Tonne, auch nicht kaputte Textilien. Es wird eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien eingeführt, um die Recyclingquote zu erhöhen und die Textilindustrie nachhaltiger zu gestalten.
Was kaputt ist, kommt in den Müll? Das ändert sich jetzt! Zumindest dann, wenn es sich um Kleidung handelt. Denn um die Mülltrennung zu verbessern, gelten seit Januar 2025 neue Regeln für den Restmüll. Kleidung darf dann nicht mehr in die schwarze Tonne, selbst, wenn sie kaputt ist. Was ihr damit stattdessen machen sollt und welche Änderungen 2025 beim Biomüll kommen: ein Überblick. Mehr dazu seht ihr auch im Video.Seit 2025 gibt es neue Regeln für die schwarze Tonne.
Und auch beim Biomüll gibt es ab Mai eine Verschärfung.Löcher, Risse, Verfärbungen: Es gibt viele Gründe, aus denen Kleidung unbrauchbar geworden ist. Bislang konnten Verbraucher alte Textilien einfach in die schwarze Tonne werfen. Doch seit Januar 2025 müssen sämtliche Textilien getrennt vom Restmüll entsorgt werden. Das betrifft auch kaputte oder abgetragene Kleidungsstücke. Für die alte Jeans, die ausrangierte Bettwäsche oder den kaputten Pullover gilt also, dass diese nicht mehr in der Restmülltonne entsorgt werden sollen. Es gilt eine sogenannte verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien. Ziel der Maßnahme sei es, die Recyclingquote zu erhöhen und die Textilindustrie nachhaltiger zu gestalten.Und was mache ich nun stattdessen? Auch kaputte Altkleider sollen künftig in dafür vorgesehene Sammelcontainer abgegeben werden. Alternativ ist die Abgabe auch auf Recyclinghöfen möglich. Auch wenn das umständlicher als bislang ist, solltet ihr euch daran unbedingt halten. Denn wer seine Textilien weiterhin über den Restmüll entsorgt, riskiert, dass die Müllabfuhr die Tonne nicht leert.Ab Mai gelten auch strengere Regeln für die Entsorgung von Biomüll. Wird bei einer Kontrolle ein höherer Störstoffanteil – etwa Plastik – als drei Prozent durch die Müllabfuhr oder ein Entsorgungsunternehmen festgestellt, soll die Biotonne ungeleert stehengelassen werden. Auch Bußgelder sind bei Verstößen möglic
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