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Mit einigen Monaten Verzögerung wurde das Solarpaket nun final mit den Stimmen der Ampelregierung beschlossen. Damit werden Erleichterungen für Balkonkraftwerke umgesetzt. Einige entscheidende Forderungen sind aber immer noch offen. Neue Regeln für Balkonkraftwerke beschlossen Bereits zum 1. April 2024 wurde die erste Erleichterung für Balkonkraftwerke umgesetzt. Ab diesem Datum ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister stark vereinfacht worden.
Erhaltet ihr eine Vergütung für die eingespeiste Energie, dann gelten für euch andere Auflagen. Das Balkonkraftwerk muss dann wie eine große Photovoltaikanlage angemeldet werden. Folgendes ist weiterhin offen: Regeln für den Einsatz des Schukosteckers bleiben so lange unklar, bis der VDE und DKE neue Regelungen dazu vorlegen.
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