Laut einem Kabinettsbeschluss soll es für elektronische Dienstwagen neue steuerliche Förderungen geben. Künftig profitieren Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie
Laut einem Kabinettsbeschluss soll es für elektronische Dienstwagen neue steuerliche Förderungen geben. Künftig profitieren Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge. Zudem wird der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert. Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative neue Steuervorteile für E-Dienstwagen beschlossen.
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