Das Bundeskabinett hat am 6. November einen Entwurf zur Wiedereinführung der Wehrerfassung beschlossen. Er basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.
Das Kabinett hat am 6. November über einen Entwurf für die Einführung eines neuen Wehrdienstes beschlossen. Das teilte das Verteidigungsministerium an selben Tag mit.
Das Bundesverteidigungsministerium rechtfertigt die Wiedereinführung der Wehrerfassung in seiner Pressemitteilung mit der zunehmenden geopolitischen Bedrohungslage und der damit zusammenhängenden Stärkung der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit der Bundeswehr.Der Entwurf der neuen Wehrerfassung und Wehrüberwachung sieht vor, junge Männer im Alter von 18 Jahren zu verpflichten, einen digitalen Fragebogen auszufüllen.
Der Entwurf muss nach dem Kabinettsbeschluss noch durch die Bundestagsausschüsse, den Bundestag und den Bundesrat. Geplant ist, dass das Gesetz im zweiten Quartal 2025 in Kraft tritt. Ob dieser Plan angesichts der aktuellen Regierungskrise realisiert werden kann, ist zweifelhaft. Laut der Pressemitteilung laufen organisatorische Vorbereitungen für die Wehrerfassung innerhalb der Bundeswehr bereits parallel zum Gesetzgebungsprozess.
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