Eine Immobilienfirma teilt eine Zweizimmerwohnung in Zimmer auf und kassiert den dreifachen Mietpreis. Der Bezirk Neukölln geht dagegen vor – und bekommt Recht.
Eine Immobilienfirma teilt eine Zweizimmerwohnung in Zimmer auf und kassiert den dreifachen Mietpreis. Der Bezirk Neukölln geht dagegen vor – und bekommt Recht.vorgegangen. Eine Immobilienfirma hatte aus einer 80 Quadratmeter großen Zweizimmer-Wohnung fünf Mini-Einheiten gemacht und vermietete diese an Studenten. Diese Grundrissänderungen untersagte das Verwaltungsgericht Berlin .
Durch die Aufteilung in viele kleine Zimmer und deren individuelle Vermietung an Studenten könne ein höherer Mietzins erzielt werden. Solche baulichen Maßnahmen bergen aus Sicht des Gerichts eine Verdrängungsgefahr. Es werde eine Entwicklung in Gang gesetzt, die geeignet sei, die Zusammensetzung der Bevölkerung zu verändern.
Neukölln Bezirke Wohnen Milieuschutzgebiet Verwaltungsgericht OVG
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