Der Bundesgerichtshof hat die Position von Facebook-Nutzern nach einem weltweiten Datenklau-Vorfall gestärkt. In Deutschland gilt das Urteil als wegweisend: Tausende Klagen sind davon abhängig. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Im Streit um Schadenersatzansprüche nach einem umfangreichen Datendiebstahl bei Facebook hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Rechte der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer gestärkt. Hintergrund ist ein Fall des sogenannten Scrapings: Diebe hatten vor Jahren Daten von mehr als einer halben Milliarde Facebook-Konten gestohlen.
Die unerlaubte Verbreitung von Namen, Land, Geschlecht und Telefonnummern im Netz stelle einen immateriellen Schaden dar, der Schadenersatzansprüche der Betroffenen zur Folge habe. Dazu genüge der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten, es müsse kein konkreter wirtschaftlicher Schaden entstanden sein. Im konkreten Fall verlangt ein Nutzer 1000 Euro. Diese Summe dürfte aber zu hoch gegriffen sein, so der BGH in einem Hinweis.
Nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer sind Tausende Klagen zu dem Thema vor den deutschen Land- und Oberlandesgerichten anhängig. Der BGH hat das aktuelle Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmt. Mit dem Urteil können die Instanzgerichte ihre Fälle jetzt zügig entscheiden.Scraping heißt auf Deutsch so viel wie Schürfen und bedeutet, dass Daten etwa von Internetseiten systematisch gesammelt und gespeichert werden.
Ein Team unter anderem aus Daten- und Analyse-Fachleuten sowie Entwicklern soll das unerlaubte Auslesen erkennen und blockieren. Um den Vorgang technisch zu erschweren, arbeiten sie den Angaben nach unter anderem mit Übertragungslimits, die die Häufigkeit von Interaktionen regeln. Datenlimits sollen verhindern, dass jemand mehr Daten bezieht, als zur normalen Nutzung der Produkte nötig. Und wenn sich bestimmte Muster herauskristallisieren, würden Anfragen blockiert.
Facebook empfiehlt zudem, die Einstellungen im "Privatsphäre-Check" zu prüfen. User können darin festlegen, wer sie anhand von E-Mail-Adresse und Telefonnummer finden und wer grundlegende Informationen im Profil sehen kann."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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