Ministerin Scharrenbach hat dem Untersuchungsausschuss zur Flut zu wenige Akten geliefert und dafür eine Klatsche vom NRW-Verfassungsgericht kassiert. Nun macht sie einen Schritt auf den Ausschuss zu.
Ministerin Scharrenbach hat dem Untersuchungsausschuss zur Flut zu wenige Akten geliefert und dafür eine Klatsche vom NRW-Verfassungsgericht kassiert. Nun macht sie einen Schritt auf den Ausschuss zu.
Düsseldorf - Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu fehlenden Akten für den Landtags-Untersuchungsausschuss "Hochwasserkatastrophe" hat Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach mit dem Gremium das weitere Verfahren besprochen. Scharrenbach traf sich am Mittwoch mit den Ausschuss-Mitgliedern zu einer vertraulichen Sitzung.
Die Initiative zu dem Gespräch war von der Ministerin ausgegangen, nachdem das höchste NRW-Gericht ihr am 9. April attestiert hatte, gegen die Verfassung verstoßen zu haben. Der Grund: Das Scharrenbach-Ministerium hatte nur zehn Seiten an Akten an den Ausschuss geschickt, die sich ausschließlich auf die drei Tage während des Starkregens im Juli 2021 mit 49 Toten und 13 Milliarden Euro Schäden bezogen hatten.
Die Ministerin hatte zuletzt im Februar 2023 als Zeugin im Untersuchungsausschuss ausgesagt. Damals beharrte sie darauf, dass sie nur Auskunft zu den Geschehnissen während der Katastrophe - in Scharrenbachs Verständnis drei Tage im Juli 2021 - geben müsse. Das höchste Gericht Nordrhein-Westfalens hatte sie daraufhin belehrt, dass sie auch Akten zu den Monaten danach liefern müsse. Denn der Untersuchungszeitraum im Beweisbeschluss des U-Ausschusses erfasst die Zeit vom 9.
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