Museen behaupten gern, viele Rückgabefälle würden 'geräuschlos' abgewickelt und die Herkunfts-Forschung von verdächtigen Kunstobjekten sei auf einem guten Weg. Kritiker meinten dagegen bei einer Bundestagsanhörung: 'Wir sind zu langsam.'
Können die Erben der Eigentümer von NS-Raubkunst jetzt hoffen? Bisher hatten sie es in Streitfällen sehr schwer, ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen. Die zuständige Beratende Kommission, die 2003 eingerichtet worden war, konnte nur Empfehlungen aussprechen, und auch nur, wenn sie durch beide Konflikt-Parteien angerufen wurde.
Bis Ende des Jahres soll ein Schiedsgericht geschaffen werden: "Die Entscheidungen sollen rechtlich verbindlich und von einer weiteren Instanz überprüfbar sein. Ein Kernpunkt des neuen Verfahrens ist die einseitige Anrufbarkeit nach einem erfolglosen Bemühen der Parteien in einem der Anrufung vorgeschalteten Verfahren." Museen müssen also nicht mehr zustimmen, wenn Erben von NS-Raubkunst auf ihr Recht pochen und das Schiedsgericht anrufen.
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